Der Imbiss Rechtsform Check: So startest du richtig durch!

Zu Beginn deines mobilen Geschäfts musst du dich für eine passende Imbiss Rechtsform entscheiden. Dabei spielen eine sorgfältige Überlegung und Auswahl der Rechtsform eine wichtige Rolle. Wir zeigen dir in diesem Blog-Artikel deine Optionen und die wichtigsten Unterschiede geeigneter Rechtsformen in der Gastronomie auf.

Zwei Imbiss-Verkaufsanhänger im Einsatz mit Kunden und Palmen

Die Wahl der richtigen Imbiss Rechtsform ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit und somit ein wichtiger Teil in deinemBusinessplan. Denn deine Rechtsform hat Auswirkungen auf alle Aspekte deines Unternehmens Einfluss. Die Verkaufsstrategie steht und fällt mit der Entscheidung für die Rechtsform. Auch rechtliche, finanzielle sowie steuerliche Aspekte sind äußerst wichtig, die du bei der Wahl deiner Rechtsform beachten solltest. Damit ist diese Entscheidung alles andere als schnell und leicht getroffen und sollte von dir eine ausgiebige Abwägungen der Optionen beinhalten. Um dir eine erste Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben, stellen wir dir die verschiedenen Optionen für eine geeignete Rechtsform in der Gastronomie vor. Welche Faktoren hier eine Rolle spielen, auf was du achten solltest und welche Tipps wir für dich haben, liest du im folgenden Blogartikel.

10 Einflussfaktoren auf die Wahl deiner Imbiss Rechtsform

Zunächst starten wir mit den Einflussfaktoren auf die Wahl deiner Imbiss Rechtsform. Damit kannst du dir einen ersten Überblick verschaffen, in welchen Aspekten sich die unterschiedlichen Rechtsformen überhaupt unterscheiden und worauf du achten solltest. Daher sind hier einige der wichtigsten Faktoren aufgelistet, die deine Entscheidung beeinflussen können:

  • Gründungsprozess und Gründungskosten: Abhängig von der Rechtsform sind verschiedene Eintragungen, Anmeldungen oder Mitgliedschaften Pflicht. So fallen auch unterschiedliche Gründungskosten an. Fragen, die du dir hier stellen solltest, können lauten: Wie hoch dürfen meine Gründungskosten sein? Brauche ich Unterstützung?
  • Gesellschafterstruktur: Die Anzahl und die Rolle der Gesellschafter hat großen Einfluss auf die Wahl zwischen den Rechtsformen. Denn bei einigen Rechtsformen musst du beispielsweise mindestens zu zweit sein.
  • Geschäftsführung: Für die Rechtsformen gelten unterschiedliche Bestimmungen in Hinblick auf die Geschäftsführung. Wie werden Entscheidungen getroffen und wer hat die Kontrolle über das Unternehmen?
  • Gewinnbeteiligung: Auch die Verteilung der finanziellen Verantwortung sowie die Ausschüttung des Gewinns fällt, abhängig von deiner gewählten Rechtsform in der Gastronomie, unterschiedlich aus.
  • Haftung: Je nach Rechtsform unterscheiden sich die Haftungsregeln. So kann es sein, dass du unbeschränkt mit deinem persönlichen Privatvermögen haften musst. In anderen Rechtsformen ist die Haftung wiederum lediglich auf das Unternehmensvermögen beschränkt, was im Umkehrschluss dein persönliches Vermögen schützen kann.
  • Besteuerung: Die Besteuerung variiert je nach Rechtsform erheblich. Daher solltest du die steuerlichen Auswirkungen auf dein Einkommen und Gewinn genau prüfen.
  • Kapitalbedarf: Einige Rechtsformen kannst du bereits ohne Startkapital gründen, bei anderen musst du stattdessen ein höheres Mindestkapital aufbringen. Dies musst du bei deinem finanziellen Plan unbedingt berücksichtigen.
  • Finanzierung: Wenn du zu wenig Eigenkapital besitzt und auf Fremdkapital angewiesen bist, kann die Wahl der Rechtsform von Bedeutung sein. Denn je nach gewählter Rechtsform kann es leichter sein, Kapital von externen Quellen aufzunehmen.
  • Verwaltung und Formalitäten: Jede Rechtsform hat unterschiedliche Anforderungen an die Buchführung, Berichterstattung und Formalitäten. Dies kann deinen administrativen Aufwand sowie deine Kosten beeinflussen.
  • Zukunftsplanung: Zu Beginn deines mobilen Geschäfts ist die Entwicklung deines Geschäfts noch nicht absehbar. Dennoch solltest du deine Zukunftspläne mit in die Wahl deiner Imbiss Rechtsform einbinden:  Möchtest du expandieren, Franchise-Optionen in Betracht ziehen oder das Unternehmen an die nächste Generation weitergeben? Dies kann die Wahl der Rechtsform beeinflussen.
Amerikanischer Verkaufsanhänger silber
Wie du siehst, sind dies nicht gerade wenige Einflussfaktoren. Daher solltest du alle Aspekte ausgiebig abwägen, bevor du die endgültige Entscheidung über die geeignete Rechtsform in deiner Gastronomie triffst. Denn dabei handelt es sich um eine wichtige strategische Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf dein Geschäft haben kann. Grundsätzlich kommt es bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform stark auf deine Ausgangssituation und deine persönlichen Anforderungen an.

Unterschied Personen- und Kapitalgesellschaften

Im Wesentlichen wird bei den Rechtsformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dabei handelt es sich um zwei grundlegende Rechtsformen für Unternehmen, die sich primär in Bezug auf die oben beschriebenen Einflussfaktoren unterscheiden. Nachfolgend zeigen wir dir beide Formen auf.

Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmung, welche in der Regel nur von mehreren Gesellschafter:innen gegründet werden kann. Du musst also noch mindestens eine:n Partner:in mit an Bord haben, der im Idealfall natürlich das gleiche Ziel verfolgt. Zudem haftest du mit einer solchen Rechtsform in der Gastronomie als Gesellschafter:in mit deinem Privatvermögen. Das heißt, dass du bei Verlusten oder Haftungsfällen dein eigenes Vermögen einsetzen musst. Daher empfiehlt sich ein Gesellschaftervertrag, hierbei wird das Gewinn- und Verlustverhältnis festgelegt. Außerdem übernehmen die Gesellschafter:innen meist selbst die Unternehmensführung. Somit stehen bei Personengesellschaften, wie der Name schon erahnen lässt, die beteiligten Gesellschafter:innen im Fokus.

Folgende Rechtsformen gehören in Deutschland zu den Personengesellschaften:

  • Einzelunternehmen,
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Kommanditgesellschaft (KG) und
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG).

Kapitalgesellschaft

Im Gegensatz zur Personengesellschaft kannst du bei der Wahl einer Kapitalgesellschaft als Imbiss Rechtsform auch alleinige:r Gründer:in sein. Als Gründer:in bringst du zu Beginn der Eintragung Stammkapital mit, welches für die Gründung zwingend erforderlich ist. Für Verluste oder Haftungsfälle wird das Stammkapital belangt. Somit ist das Privatvermögen der Gesellschafter:innen gesichert und kann nicht belangt werden. Auch hier ist ein Zusammenschluss zweier Personen, die das gleiche Ziel verfolgen, vonnöten. Weiterhin wird der Gewinn nach den jeweiligen Anteilen der Gesellschafter:innen bemessen. Der Anteil an der Unternehmung bemisst sich an der eingebrachten Summe im Startkapital. Hier sind die geschäftsführenden Gesellschafter:innen übrigens in der Regel angestellt. Bei der Kapitalgesellschaft steht insgesamt das beteiligte Kapital im Fokus.

Kapitalgesellschaften sind:

  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
  • Unternehmergesellschaft (UG).
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Zusätzlich zu diesen beiden Ausprägungen existieren auch noch Mischformen wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG. Im nächsten Abschnitt zeigen wir dir die üblichen Rechtsformen in der Gastronomie.

Übliche Rechtsform Gastronomie

Es gibt mehrere übliche Rechtsformen in der Gastronomie. Am meisten verbreitet sind dabei die Einzelunternehmung oder die GbR, die sich zum Start in die Selbstständigkeit besonders eignen. Für erfahrenere Unternehmer:innen eignen sich selbstverständlich auch weitere Rechtsformen. Im Folgenden werden die einzelnen Imbiss Rechtsformen für einen praktischen Überblick nach verschiedenen Merkmalen aufgeschlüsselt sowie die Vor- und Nachteile der Imbiss Rechtsformen aufgezeigt.

Einzelunternehmen in der Gastronomie

Für die Einzelunternehmung benötigst du weder ein festes Stammkapital noch eine Mindesteinlage. Du haftest mit Privatvermögen und unbeschränkt. Innerhalb des Einzelunternehmens wird außerdem noch zwischen einem Kleingewerbetreibenden und einem Kaufmann unterschieden. Die Handelsregistereintragung ist unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze nicht notwendig. Allerdings ist die Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich. Die alleinige Gründung der Unternehmung führt zwangsläufig auch zu einer Einzelbefugnis und -vertretung.

Vorteile

  • Einfache Gründung und Verwaltung: Die Gründung eines Einzelunternehmens gestaltet sich in der Regel unkompliziert und erfordert weniger bürokratischen Aufwand im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Somit kannst du schnell mit deine Food Truck Business starten.
  • Vollständige Kontrolle: Mit einem Einzelunternehmen in der Gastronomie hast du die volle Kontrolle über alle Aspekte deines Food Truck Geschäfts. Du triffst alle Entscheidungen, ohne Rücksprache mit anderen Gesellschaftern halten zu müssen.
  • Steuerliche Vorteile: Da deine Gewinne grundsätzlich als persönliches Einkommen besteuert werden, profitierst du von steuerlichen Vorteilen. Dies kann in bestimmten Fällen zu niedrigeren Steuersätzen führen.

Nachteile

  • Persönliche Haftung: Als Einzelunternehmer haftest du persönlich und unbeschränkt für alle Schulden und Verbindlichkeiten deines Food Trucks. Dies bedeutet, dass dein persönliches Vermögen im Falle von Geschäftsproblemen gefährdet sein kann.
  • Begrenzte Kapitalbeschaffung: Die Beschaffung von Kapital für dein Foodtruck-Geschäft kann schwieriger sein, da du auf dein eigenes Kapital und möglicherweise auf Kredite angewiesen bist. Die Möglichkeit, Investoren anzuziehen, ist begrenzt.
  • Begrenzte Ressourcen: Als Einzelunternehmer:in musst du alle Aufgaben selbst erledigen oder gegebenenfalls zusätzliche Mitarbeitende einstellen. Dies kann zu begrenzten Ressourcen führen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in der Gastronomie

Die mobile Getränkebar von myKasierstuhl im Einsatz auf einem Event

Viele angehende Foodtruck Besitzer:innen entscheiden sich für eine GbR in der Gastronomie. Auch für diese Rechtsform benötigst du kein Stammkapital oder eine Mindesteinlage. Der große Hauptunterschied zur Einzelunternehmung liegt im Gründungsprozess.

Für die Gründung einer GbR benötigst du mindestens eine zweite Person, die dasselbe Ziel verfolgt. Außerdem ist hier eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Da eine GbR keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, muss und kann sie nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile

  • Gemeinsames Risiko und Kapital: In einer GbR teilst du dir mit weiteren Gesellschafter:innen  das unternehmerische Risiko und das Kapital. Dies bedeutet, dass die finanzielle Belastung auf mehrere Personen verteilt wird, was die Kapitalbeschaffung erleichtert.
  • Synergien: Mit weiteren Partner:innen profitierst du in einer GbR von unterschiedlichen Fähigkeiten und Ressourcen. Dies kann die Effizienz steigern und ermöglicht es, verschiedene Aufgaben und Verantwortlichkeiten besser zu verteilen.
  • Einfache Buchführung: Dadurch, dass die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen wird, gelten auch nicht die Regelungen zur doppelten Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB). Somit besteht für dich als Gesellschafter:in keine Buchhaltungspflicht und eine Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ausreichend.

Nachteile

  • Persönliche Haftung: Durch die persönliche Haftung ist auch bei einer GbR in der Gastronomie das persönliche Vermögen von dir und den weiteren Gesellschafter:innen im Falle von Geschäftsproblemen gefährdet.
  • Konfliktpotenzial: Dadurch, dass du den Food Truck nicht allein betreibst, existiert ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Verschiedene Ansichten und Meinungsverschiedenheiten können hier schnell zu Problemen führen.
  • Geteilte Gewinne: Die Gewinne werden in der Regel auf die Gesellschafter verteilt, entsprechend ihren jeweiligen Anteilen am Startkapital.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) in der Gastronomie

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Wenn du dich zu einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) als Imbiss Rechtsform entscheidest, ist auch hier weder Stammkapital noch eine Mindesteinlage erforderlich. Eine Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung sind verpflichtend.

Allerdings benötigst du, wie auch bei der GbR, mindestens zwei Gründer:innen. Beide haften mit Gesellschafts- und Privatvermögen. Außerdem führen beide das Unternehmen zu gleichen Teilen. Jede:r ist zur Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht befugt, sofern die Rechtslage nicht anders geregelt ist.

Vorteile

  • Gemeinsames Kapital und Ressourcen: In einer OHG können sich die Gesellschafter:innen zusammenschließen und gemeinsam Kapital und Ressourcen für den Foodtruck-Betrieb bereitstellen. Dies kann die Finanzierung erleichtern und die Skalierbarkeit des Unternehmens fördern. Zudem ist kein Grundkapital notwendig.
  • Gemeinsame Verantwortung: Die Gesellschafter:innen teilen sich die Verantwortung für den Foodtruck-Betrieb und können ihre individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen. Dies kann die Effizienz steigern und dazu beitragen, eine vielfältige und gut gerundete Geschäftsführung zu gewährleisten.
  • Gemeinsame Haftung: In einer OHG teilen sich die Gesellschafter:innen die persönliche und unbeschränkte Haftung für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies kann dazu beitragen, das unternehmerische Risiko zu verteilen.

Nachteile:

  • Persönliche Haftung: Einer der Hauptnachteile einer OHG ist die persönliche Haftung der Gesellschafter:innen. Sie haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen kann.
  • Formale Anforderungen: Die Gründung einer OHG erfordert formelle Schritte, darunter die Eintragung im Handelsregister und die Festlegung eines Firmennamens. Dies kann mit zusätzlichen bürokratischen Aufwendungen und Kosten verbunden sein.
  • Vertragsbefugnis: Alle Gesellschafter:innen haben bei der OHG eine Vertragsbefugnis. Dies kann das Konfliktpotenzial steigern.

Kommanditgesellschaft (KG) in der Gastonomie

Frau im Grillanhänger unter Palmen

Für die KG benötigt man kein Stammkapital sowie keine Mindesteinlage. Eine Gewerbeanmeldung sowie eine Eintragung in das Handelsregister sind notwendig. Auch hier sind mindestens zwei Gründer:innen notwendig. Die Kommanditgesellschaft entscheidet zwischen Komplementär:innen und Kommanditist:innen.

Die Komplementär:innen sind die eigentlichen Inhaber:innen und Geschäftsführer:innen. Die Kommanditist:innen sind die Gesellschafter:innen der KG. Sie leisten zu Anfang eine Einlage. In Haftungsfällen haftet die Einlage. Darüber hinaus besteht keine Haftung des Kommanditist:innen. Im Gegensatz dazu haften die Komplementär:innen unbeschränkt mit ihrem Gesamtvermögen.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung für Kommanditist:innen: In einer KG haften die Komplementär:innen (voll haftende Gesellschafter:innen) persönlich und unbeschränkt für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens, während die Kommanditist:innen nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Das bedeutet, dass deine persönliche Haftung als Investor:in begrenzt ist.
  • Kapitalbeschaffung: Durch die Möglichkeit, Kommanditist:innen (Investor:innen) in die Gesellschaft aufzunehmen, kann eine KG leichter Kapital beschaffen, um den Food Truck zu finanzieren oder zu erweitern.
  • Arbeitsteilung und Expertise: Die Möglichkeit, sowohl Komplementär.innen als auch Kommanditist:innen in einer KG zu haben, ermöglicht es, Fachkenntnisse und finanzielle Ressourcen zu bündeln. Dies fördert die Geschäftsführung und das Wachstum deines Food Trucks.

Nachteile

  • Persönliche Haftung der Komplementär:innen: Die Komplementär:innen in einer KG haften persönlich und unbeschränkt für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  • Komplexität: Die Gründung und Verwaltung einer KG ist komplexer als bei anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder GbR. Dies beinhaltet die Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrags, die Eintragung im Handelsregister und die Erfüllung von Buchführungs- und Offenlegungspflichten.
  • Konfliktpotenzial: Die Unterschiede in den Haftungsgraden und den Rollen der Komplementär:innen und Kommanditist:innen können zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten führen, insbesondere wenn es um Entscheidungen und Gewinnverteilung geht.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Gastronomie

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Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die ein Mindestkapital von 25.000€ erfordert. Sie ist als Rechtsform in der Gastronomie aufgrund der beschränkten Haftung sehr beliebt. Die Eintragung kann nur erfolgen, wenn die Einlage zu mindestens 12.500 € geleistet wurde. Hier wird nur eine Person als Gründer:in benötigt.

Die Gründung einer GmbH ist aufwendig und kostenintensiv. Es wird unterschieden zwischen Geschäftsführer:in, Gesellschafter:in und gegebenenfalls einem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsrätin. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit einer notariellen Beurkundung ist zwingend erforderlich.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung: Eine der wichtigsten Vorteile einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter:innen haften nur mit ihrem Kapitalanteil an der GmbH,jedoch nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Das bedeutet, dass das private Vermögen der Gesellschafter:innen im Falle von Geschäftsschwierigkeiten geschützt ist.
  • Professionelles Image: Eine GmbH vermittelt oft ein professionelleres Image. Dies kann das Vertrauen der Kunden stärken und Geschäftspartnerschaften erleichtern.
  • Kapitalbeschaffung: Die GmbH-Struktur erleichtert die Kapitalbeschaffung, da Anteile an der Gesellschaft verkauft oder Investor:innen angezogen werden können. Dies ermöglicht es, mehr finanzielle Mittel für den Foodtruck-Betrieb zu erhalten.

Nachteile

  • Bürokratischer Aufwand: Die Gründung und Führung einer GmbH ist durch die Eintragung im Handelsregister, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Erfüllung von Buchführungspflichten mit einem höheren bürokratischen Aufwand verbunden.
  • Kosten: Die Gründung und Verwaltung einer GmbH sind kostenintensiver als bei anderen Rechtsformen. Du benötigst ein Mindestkapital und musst Notargebühren sowie laufende Verwaltungskosten tragen.
  • Strenge Buchführung und Offenlegungspflichten: GmbHs unterliegen strengen Buchführungspflichten und haben Offenlegungspflichten für ihre finanziellen Informationen. Dies bedeutet, dass Jahresabschlüsse erstellt und veröffentlicht werden müssen, was zusätzliche Kosten und Aufwand mit sich bringt.

Sonderform der GmbH: die Unternehmergesellschaft (UG)

Frau steht vor Verkaufsanhänger und Imbisswagen

Bei der Entscheidung deiner Imbiss Rechtsform kannst du auch die UG als Sonderform der GmbH wählen. Sie ist der GmbH in ihren Grundzügen sehr ähnlich. Auch hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Gegensatz zur UG fällt das notwendige Kapital jedoch geringer aus: Hier genügt bereits ein Stammkapital in Höhe von einem Euro.

Dafür existiert die Besonderheit einer Rücklagenpflicht: So muss bei der UG 25% des Gewinns so lange in die Pflichtrücklage eingestellt werden, bis ein Stammkapital von 25.000€ aufgebaut wurde. Dann darf die Pflichtrücklage mit der Umwandlung zu einer GmbH aufgelöst werden.

Vorteile

  • Haftungsbeschränkung: Die UG bietet ihren Gesellschafter:innen eine Haftungsbeschränkung, wie bei einer GmbH.
  • Niedriges Mindestkapital: Im Vergleich zur GmbH erfordert die Gründung einer UG ein niedrigeres Mindestkapital. Dies erleichtert den Einstieg in das Geschäft und verringert die anfänglichen finanziellen Hürden.
  • Flexibilität bei der Kapitalaufbringung: Gesellschafter:innen können ihr Stammkapital in bar oder in Form von Sachwerten einbringen, was die Kapitalbeschaffung flexibler gestaltet.

Nachteile

  • Formelle Anforderungen: Die Gründung und Verwaltung einer UG erfordern formelle Schritte, wie die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. Dies geht mit bürokratischem Aufwand und Kosten einher.
  • Beschränkte Gewinnausschüttung: Durch die gesetzliche Pflichtrücklage ist die Möglichkeit zur Gewinnausschüttung beschränkt.
  • Begrenzte Außenwirkung: In einigen Fällen kann die UG von Geschäftspartner:innen oder Investor:innen als weniger seriös wahrgenommen werden als eine GmbH, da sie ein niedrigeres Stammkapital hat. Dies kann sich auf die Geschäftsmöglichkeiten auswirken.

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Fazit – deine passende Imbiss Rechtsform

Die Wahl einer geeigneten Rechtsform in der Gastronomie ist nicht ganz einfach und eher komplex. Es gibt viel zu bedenken und zu entscheiden, und das obwohl du noch ganz am Anfang steht. Es gibt viele Faktoren im Rahmen deiner individuellen persönlichen und geschäftlichen Situation zu beachten. Solltest du über kein Startkapital verfügen, so empfiehlt es sich jedoch zunächst mit einer Einzelunternehmung, GbR, OHG oder KG zu starten. Personen, die schon längere Zeit selbstständig sind oder mehr Erfahrung mit der Selbstständigkeit haben, können über eine GmbH oder UG nachdenken. Doch ganz gleich, wo du gerade stehst, du solltest dich unbedingt ausführlich über die einzelnen Merkmale der Imbiss Rechtsformen informieren, damit die Wahl nicht langfristig zur Geschäftsschädigung führt. Suche dir hierzu am besten professionellen Rat. Lass dich am besten ausführlich beraten, welche Rechtsform die Richtige für dich sein kann. Und denk daran – eine Firmengründung ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Lieber jeden Tag kleine Schritte, als den Weg zurückgehen zu müssen.

Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der Gründung deines Unternehmens!

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Stand: Oktober 2023.

Anne
Anne

Anne, die Autorin dieses Artikels, ist bei BuddyStar für das Online-Marketing zuständig. Neben ihrer Affinität zur digitalen Welt zeichnet sie sich durch ihre Leidenschaft für neue Trends und Reisen aus.

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