Mobiler Verkaufsstand: Welche Genehmigungen du wirklich brauchst
Neben einem Konzept und einem schicken Foodtrailer, ist für das Gründen auch eine Menge Papierkram nötig. Natürlich braucht dein mobiler Verkaufsstand Genehmigungen. Welche Lizenzen du benötigst und welche Ämter zuständig sind, kannst du in unserer Checkliste nachlesen.

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für alles Regeln, Gesetze und Vorschriften gäbe. Das gilt natürlich auch für Foodtrucks, Imbisswagen und Verkaufsanhänger. Wenn du also dachtest, du kannst loslegen, sobald du deinen Foodtrailer gekauft hast, liegst du leider falsch. Aber was sind die Voraussetzungen, um einen Imbiss zu eröffnen? Damit du im Behördendschungel nicht verloren gehst, haben wir dir hier eine Auflistung mit den wichtigsten Lizenzen und Genehmigungen, die dein mobiler Imbisswagen benötigt, zusammengestellt. Außerdem findest du hier eine Liste mit den zuständigen Behörden und Ämtern.
Das Ordnungsamt und die Gewerbeanmeldung
Um in Deutschland unternehmerisch aktiv zu werden, musst du zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Wie ein klassisches Restaurant benötigt auch dein mobiler Imbisswagen Genehmigungen. Hierfür musst du dich an das Ordnungsamt in deiner Stadt oder deinem Bezirk wenden. Dieses stellt dir einen Gewerbeschein für Gastronomen aus. Auch für den Antrag auf Bewirtung im Freien ist das Ordnungsamt zuständig. Falls du keinen festen Ort mit deinem Imbisswagen anstrebst, sondern verschiedene Stellplätze anfahren möchtest, ist eine Reisegewerbekarte in jedem Fall erforderlich. Auch dafür ist dein örtliches Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle.
Für das Anmelden eines Gewerbes können außerdem eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig sein. Damit will der Gesetzgeber sichergehen, dass es sich bei dir um eine zuverlässige Person ohne Steuerschulden handelt, die bisher nicht negativ in Erscheinung trat. Hierfür musst du dich an das Finanzamt sowie an das Bundesamt für Justiz wenden. In manchen Fällen kann dir hier aber auch das Ordnungsamt weiterhelfen.
Zu guter Letzt benötigst du vom Ordnungsamt noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, um mit deinem Verkaufsanhänger loszulegen. Was genau sich dahinter verbirgt, erfährst du auf der Seite des Umweltbundesamtes.
Diese Lizenzen sind für den Ausschank von Alkohol nötig
Du willst nicht nur Softdrinks, Säfte und Wasser anbieten, sondern möchtest auch Alkohol ausschenken? Auch hierfür benötigt dein mobiler Verkaufsstand Genehmigungen. Diese sogenannte Schanklizenz erhältst du beim Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt. Zudem wirst du vom Gastgeber als Gaststätte betrachtet, wenn du mit deinem Foodtrailer Alkohol ausschenkst. Daher benötigst du zudem einenGaststätten-Unterrichtungsnachweis. Diesen erhältst du bei der IHK. Solltest du eine gastronomische, lebensmitteltechnische oder wissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben, kannst du dich von dieser Pflicht auch befreien lassen.
Diese Vorschriften gelten für die Hygiene in deinem Imbisswagen
Zum Schutz der Verbraucher unterliegt der Umgang mit Lebensmitteln in Deutschland klaren Regeln. Natürlich gibt es daher auch Vorschriften für die Imbisswagen Hygiene. Willst du einen Imbiss eröffnen, benötigst du einige Schulungen und Belehrungen. All deine Mitarbeitenden einschließlich dir selbst müssen daher eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durchlaufen. Möchtest du leicht verderbliche Lebensmittel verarbeiten, ist außerdem eine Lebensmittelhygieneschulung gemäß §4 LMHV notwendig. Wie beim Gaststätten-Unterrichtungsnachweis kannst du dich hiervon auch befreien lassen. Solltest du eine passende Ausbildung durchlaufen haben, braucht dein mobiler Verkaufsstand diese Genehmigung nicht.
Diese Anforderungen und Auflagen muss dein Imbisswagen erfüllen
Auch an deinen Imbisswagen stellt der Gesetzgeber für die Eröffnung konkrete Vorraussetzungen. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn du dir selbst einen Trailer ausbauen möchtest. Hier gibt es spezielle Anforderungen an den Umgang mit Ab- und Frischwasser, die verbauten Spülbecken sowie die Beschaffenheit deiner Oberflächen und der Lüftung. Konkret benötigst du ein Doppelwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr und ein geeignetes Abwassersystem. Auch eine Abzugshaube ist in der Gastronomie Vorschrift. Da häufig mit heißem Fett gearbeitet wird, sollte diese über einen Flammschutzfilter verfügen. Daher ist auch ebenfalls ein Fettbrandlöscher Vorschrift.
Deutlich einfacher und auch sicherer ist es, wenn du dir einen fertig ausgebauten Foodtrailer kaufst oder mietest. So kannst du unkompliziert und schnell einen mobilen Imbiss eröffnen, der bereits alle Voraussetzungen an die Bauart erfüllt. Bei uns hast du zudem die Möglichkeit, den Wagen nach deinen Wünschen zu personalisieren oder auf eines unserer vielen Konzepte für Foodtrailer zurückzugreifen.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist verpflichtend
Hast du diesen Behördenmarathon hinter dich gebracht, fehlt dir noch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für das Gaststättengewerbe ist dies die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Diese Anmeldung ist für dich verpflichtend und sollte direkt nach deiner Gewerbeanmeldung geschehen. Berufsgenossenschaften spielen in Deutschland eine wichtige Rolle. Nach §15 SGB VII dienen die Berufsgenossenschaften unter anderem zur “Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.” Daher sind sie Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatwirtschaft. Konkret bedeutet das, dass sie Unfall- und Krankheitsfolgen von Beschäftigten finanziell ausgleichen.
Checkliste: Bei diesen Stellen erhältst du Genehmigungen und Lizenzen
Ordnungsamt / Gewerbeamt
- Schanklizenz / Imbiss Konzession
- Immisionsrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Bewirtung im Freien
- Reisgewerbekarte
Bundesamt für Justiz
- Polizeiliches Führungszeugnis
Industrie- und Handelskammer
- Gaststättenunterichtungsnachweis
Gesundheitsamt
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung
- Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) &
- Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Was viele beim mobilen Verkaufsstand zusätzlich beachten müssen
Wer einen mobilen Verkaufsstand plant, denkt oft zuerst an Fahrzeug, Konzept und Sortiment. In der Praxis entscheiden aber häufig die Genehmigungen darüber, wie schnell du wirklich starten kannst. Gerade beim Straßenverkauf, bei wechselnden Standorten oder beim Verkauf auf Privatgrundstücken gibt es oft Unsicherheiten. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die grundlegenden Anmeldungen zu kennen, sondern auch die typischen Sonderfälle von Anfang an sauber zu prüfen.
Ein häufiger Irrtum ist zum Beispiel die Annahme, dass ein mobiler Verkaufsstand auf einem privaten Grundstück automatisch ohne weitere Erlaubnis betrieben werden darf. Ganz so einfach ist es in vielen Fällen nicht. Auch wenn das Grundstück privat ist, können je nach Nutzung, Häufigkeit, baulicher Situation oder örtlicher Satzung zusätzliche Vorgaben gelten. Besonders bei regelmäßigem Verkauf, sichtbarer Außenwirkung oder erhöhtem Kundenverkehr solltest du frühzeitig mit dem zuständigen Ordnungsamt oder Bauamt sprechen. Das gilt vor allem dann, wenn du deinen Imbisswagen kaufen und dauerhaft an einem bestimmten Standort einsetzen möchtest.
Privatgrundstück heißt nicht automatisch genehmigungsfrei
Viele Suchanfragen zeigen, dass gerade dieses Thema besonders häufig missverstanden wird. Wer einen Verkaufsstand auf eigenem oder gemietetem Privatgrundstück betreiben möchte, sollte nicht nur an die Gewerbeanmeldung denken. Je nach Gemeinde können weitere Anforderungen dazukommen, etwa zur Nutzung des Grundstücks, zu Öffnungszeiten, Hygiene, Stellplätzen oder zur Erschließung mit Wasser und Strom. Auch dann, wenn du keinen klassischen Straßenverkauf planst, kann eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen sinnvoll oder notwendig sein.
Besonders wichtig ist das bei mobilen Gastronomiekonzepten mit regelmäßigem Betrieb. Wenn du also nicht nur punktuell, sondern dauerhaft verkaufen willst, solltest du deinen Standort immer im Gesamtkontext prüfen lassen. So vermeidest du spätere Verzögerungen und schaffst von Anfang an eine saubere Grundlage für dein Geschäft.
Straßenverkauf, Reisegewerbe und Stellplatzgenehmigung richtig einordnen
Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird, ist der Unterschied zwischen festem Standort und wechselndem Einsatz. Wer mit seinem Verkaufsstand flexibel unterwegs sein will, braucht häufig andere Genehmigungen als bei einem dauerhaften Stellplatz. Genau hier kommt oft das Thema Reisegewerbe ins Spiel. Wenn du regelmäßig an unterschiedlichen Orten verkaufst, ist die Reisegewerbekarte in vielen Fällen ein zentraler Baustein.
Auch bei Märkten, Stadtfesten oder temporären Aktionen reicht die allgemeine Gewerbeanmeldung allein oft nicht aus. Je nach Veranstaltung, Gemeinde oder öffentlichem Raum brauchst du zusätzlich eine konkrete Standgenehmigung oder eine Zustimmung für den jeweiligen Stellplatz. Das ist besonders wichtig, wenn du einen mobilen Imbiss eröffnen oder einen Verkaufsstand im öffentlichen Raum betreiben möchtest.
Warum der Standort über deinen Aufwand entscheidet
Ob ein mobiler Verkaufsstand genehmigt wird, hängt nicht nur vom Fahrzeug oder Sortiment ab, sondern auch stark vom Standort. Ein Verkaufsanhänger auf einem Festival, ein Coffee Bike in der Innenstadt oder ein Imbisswagen vor einem Supermarkt bringen jeweils unterschiedliche Anforderungen mit sich. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur allgemein nach Genehmigungen zu fragen, sondern den geplanten Einsatz möglichst konkret zu schildern.
Das hilft dir auch bei der Auswahl des passenden Konzepts. Wenn du noch am Anfang stehst und verschiedene Modelle vergleichst, kann es sinnvoll sein, dir zuerst anzusehen, welches Konzept am besten zu deinem Standort und deinem Ablauf passt. Für klassische Streetfood oder Imbisslösungen ist Imbisswagen kaufen ein sinnvoller nächster Schritt. Wenn du eher größer planst und ein breiteres Gastro-Konzept umsetzen möchtest, lohnt sich auch ein Blick auf Foodtruck kaufen.
Hygiene, Ausschank und Vorbereitung auf die Eröffnung
Neben den formalen Genehmigungen spielt auch die betriebliche Vorbereitung eine große Rolle. Gerade bei leicht verderblichen Lebensmitteln, offenen Zutaten oder Heißgetränken solltest du die Hygienethemen nicht zu spät angehen. Viele Gründer konzentrieren sich zuerst auf Fahrzeug, Branding und Speisekarte, merken aber erst später, dass Hygienebelehrungen, Lebensmittelhygiene und betriebliche Anforderungen ebenfalls zum Pflichtprogramm gehören.
Wenn du zusätzlich Alkohol ausschenken willst, musst du außerdem prüfen, ob du eine Schanklizenz brauchst. Auch das ist ein Punkt, der je nach Konzept und Standort unterschiedlich ausfallen kann. Wer hier früh plant, spart später Zeit und unnötige Rückfragen.
Besser vorab sauber klären als später nachbessern
Gerade bei einem mobilen Verkaufsstand lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung. Wenn Gewerbeanmeldung, Hygienevorgaben, Standortfrage und mögliche Zusatzgenehmigungen vorab geklärt sind, startest du deutlich entspannter. Das gilt besonders für Gründer, die ihren ersten mobilen Imbiss eröffnen und sich noch nicht sicher sind, welche Behörde für welchen Schritt zuständig ist.
Am Ende ist genau das der wichtigste Punkt: Nicht jede Genehmigung ist in jeder Situation gleich relevant. Aber wer frühzeitig die richtigen Fragen stellt, spart sich später Umwege und kann den Start viel besser planen.
Fazit
Neben einem durchdachten Konzept und einem schicken Foodtrailer, ist für das Gründen auch etwas Papierkram nötig. Schließlich benötigt dein mobiler Verkaufsstand Genehmigungen. Verschaffe dir daher eine Übersicht und stelle einen klaren Plan auf, indem du dich an unsere Checkliste orientierst. Lies dich zunächst einmal in Ruhe ein, bevor du die ersten Termine bei Behörden und Ämtern machst. So kannst du sicher gehen, dass du auch nichts vergisst und alle Voraussetzungen für die Imbisseröffnung erfüllst.
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